150 Millionen für gewerbliche Ladeinfrastruktur
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) setzt das Förderprogramm zur Errichtung gewerblicher Schnellladeinfrastruktur fort und unterstützt damit Unternehmen beim Aufbau von Schnellladeinfrastruktur für E-Pkw und E-Lkw.
Kleine und mittlere Unternehmen profitieren
Gefördert werden gewerblich genutzte Schnellladepunkte sowie der dafür notwendige Netzanschluss. Dabei sind folgende Ausgaben förderfähig: Investitionsausgaben für Schnellladeinfrastruktur und technische Ausrüstung (z.B. elektrische Stromspeicher) sowie Ausgaben für Netzanschluss und Installation elektrischer Leitungen und Anschlüsse inkl. Tiefbau.
Das BMDV-Förderprogramm richtet sich vor allem an das Transportund Logistikgewerbe, aber auch an Handwerks- und Gewerbebetriebe und weitere gewerbliche Flottenanwender wie z.B. Mietwagen- und Carsharing-Anbieter sowie Pflegedienste.
Das Bundesministerium hat 150 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Anträge können über den Projektträger Jülich unter https://lis.ptj.de/ gestellt werden.
Details zur Förderung:
- Jedes antragstellende Unternehmen kann genau einen Antrag stellen.
- Alle Anträge von verbundenen Unternehmen dürfen einen Gesamtförderbetrag von 30 Mio. Euro nicht überschreiten.
- Die Zuwendung erfolgt als Anteilsfinanzierung: Für kleine und mittlere Unternehmen ist eine Förderquote von bis zu 40 % möglich, für Großunternehmen eine Förderquote von bis zu 20 %.
- Die förderfähigen Ausgaben pro Ladepunkt sind auf einen Höchstbetrag begrenzt, der von der DC-Ladeleistung dieses Ladepunktes abhängig ist. Bei einer Ladeleistung am Ladepunkt von 50 bis 149 kW beträgt der maximale Förderbetrag pro Ladepunkt für kleine und mittlere Unternehmen 14.000€, bei Großunternehmen 7.000€. Bei Ladepunkten mit einer maximalen Ladeleistung von mehr als 150 kW erhalten kleine und mittlere Unternehmen maximal 30.000€ und Großunternehmen 15.000€.